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Gesetzliche Grundlage:

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben alle Gemeinden ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2012 zu führen.
 

Von der Kameralistik zur Doppik

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

 

Kontakt:
Ansprechpartnerin im Bereich Doppik ist Frau Jung
Tel. 03991 177-217

buchhaltung@waren-mueritz.de

 

www.staedte-verlag.de

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www.stadtplaeneonline.de


     
       Präsentationsfilm
       
der Stadt Waren (Müritz) 

 Stadtverwaltung - Doppik


Allgemeine Informationen:

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat am 24.05.2007 beschlossen, das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum frühestmöglichen Termin einzuführen.

Die Doppik löst die jetzige Kameralistik ab. Bis zur Einführung der Doppik ist das gesamte Vermögen der Stadt Waren (Müritz) zu erfassen und zu bewerten.

Über den Fortgang der Bewertung hält Sie die Stadt Waren (Müritz) über so genannte Sachstandsberichte auf dem Laufenden. Diese werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Sachstandsberichte:

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